Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Christina Seidel für den Bereich unter dem Markennamen „FREISINN“ und "KLARSEHEN" angebotener Coaching-Dienstleistungen

§ 1 Anwendbarkeit der AGB

Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Christina Seidel – im Folgenden CS genannt – und der zu behandelnden Person als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde. 

 

§ 2 Vertragsschluss

a) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn sich die zu behandelnde Person telefonisch oder schriftlich zum Zwecke der Beratung, des Coachings wendet und Termine gemeinsam abstimmt.

b) Eine weitere Bestätigung des Vertragsschlusses erfolgt durch eine E-Mail, die der zu behandelnden Person oder deren gesetzlich Vertretendem nach dem beratenden und terminierenden Telefonat zugeht. Diese E-Mail hält das auch im Telefonat besprochene Coaching-Honorar fest.
Die Bestätigung durch CS per E-Mail erfolgt regelmäßig innerhalb einer Woche nach Telefonat. Sollte bis dahin keine Rückbestätigung beim Klienten eingegangen sein, ist er gehalten CS unter 0176/ 61106662  zu kontaktieren, um die Buchung zu bestätigen und Missverständnisse auszuschließen.

c) CS ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die CS aufgrund der Spezialisierung seiner Behandelnden oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder sie die Behandlung in Gewissenskonflikte bringen können.

§ 3 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

a) Christina Seidel erbringt ihre Dienste gegenüber der zu behandelnden Person in der Form, dass sie die Inhalte und Konditionen einer möglichen Coachings kommuniziert, so dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten bei der zu behandelnden Person anwendet.

b) Über die Coachingmethoden entscheidet die zu behandelnde Person nach eigenen Befindlichkeiten frei, nachdem sie durch CS  über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit die zu behandelnde Person nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist die behandelnde Person befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Klientenwillen entspricht.

c) Die Sitzungsteilnahme an einer Einzelsitzung oder einem Coaching ist grundsätzlich nur möglich, sofern die zu behandelnde Person nicht an einer akuten körperlichen oder geistigen Erkrankung leidet.
Mit Inanspruchnahme einer Beratung oder eines Coachings bzw. der Buchung einer Sitzung erklärt die zu behandelnde Person, eigenverantwortlich durch geeignete Maßnahmen sichergestellt zu haben, körperlich sowie geistig nicht akut erkrankt zu sein. Akut ansteckend Erkrankte haben trotz Buchungsbestätigung keinen Anspruch auf Behandlung.

d)CS behält sich vor, die Leistung erst nach Ablauf der Widerrufsfrist gem. § 355 Abs. 1 und 2 BGB zu erbringen. Die Belehrung über den Widerruf erfolgt regelmäßig in der Rückbestätigung an die zu behandelnde Person per e-Mail.

 

§ 4 Absage, Stornierungsgebühr, Ausfall, Garantien

a) Die zu behandelnde Person möge bitte bedenken, dass der vereinbarte Sitzungstermin ausschließlich für sie oder ihn reserviert ist und ihr oder ihm hierdurch in der Regel Wartezeiten erspart bleiben, hinzu kommt das Erfordernis einer zeitintensiven, individuellen Sitzungsvorbereitung. Sollte die zu behandelnde Person einen gebuchten Sitzungstermin nicht wahrnehmen können, so muss sie ihn daher spätestens 72 Stunden vor dem eigentlichen Termin schriftlich (per E-Mail oder Textnachricht) absagen, damit CS die für die zu behandelnde Person vorgesehene Zeit anderweitig verplanen kann.

Nach dieser Frist fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 75 % des vereinbarten Sitzungspreises an. Dies gilt nicht, sofern die zu behandelnde Person an der Versäumnis des Termins kein Verschulden trifft und sie CS gegenüber unverzüglich schriftlich nachweist (etwa durch Vorlage eines ärztlichen Attestes, das die Teilnahme-Unfähigkeit zum Sitzungszeitpunkt bescheinigt) oder der zu behandelnden Person der Nachweis gelingt, dass CS ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
Diese Regelung gilt nicht für die zweite, dritte, vierte oder fünfte Sitzung innerhalb eines Sitzungsblockes an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen.

b) Sollte die behandelnde Person verhindert sein, die Leistungen zum vereinbarten Sitzungstermin zu erbringen, so kann CS für evtl. entstandene Kosten nicht haftbar gemacht werden, es sei denn, die Verhinderung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Im Falle einer Verhinderung kann ein Ausweichtermin vereinbart werden.

c) Eine Verlängerung der Sitzungszeit wegen Verspätung des Klienten oder eine Erstattung der nicht genutzten Sitzungszeit sind nicht möglich, sofern die Verspätung mehr als 10 Minuten beträgt.

d) CS kann naturgemäß keine Garantien für Sitzungsresultate gewähren, dementsprechend werden auch keine Erstattungen vorgenommen.

e) Kündigt CS aufgrund eines vertragswidrigen Verhaltens von einigem Gewicht während des Sitzungszeitraumes, so hat die behandelte Person den durch die Aufhebung des Dienstverhältnisses entstandenen Schaden zu tragen, mithin die volle Vergütung zu entrichten, soweit der zu behandelnden Person der Nachweis nicht gelingt, dass CS ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
(Zur Erläuterung: Eine aktive Mitwirkung der zu behandelnden Person ist wichtig und unumgänglich. Christina Seidel ist berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn die zu behandelnde Person Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.)

§ 5 Vergütung

a) CS hat für ihre eigenen, sowie die vermittelten Dienste Anspruch auf ein Honorar. Es gelten die Sätze, die beim telefonischen oder persönlichen Beratungsgespräch mündlich bestätigt und im Anschluss per E-Mail kommuniziert wurden.
Sonderabsprachen mit Firmen sind möglich. 

b) Die Zahlung der Sitzungsgebühr erfolgt vorab per Rechnungsüberweisung Überweisung, nach Vereinbarung auch per Rechnung im Anschluss an die Sitzung(en).
Die Sitzungsgebühr ist spätestens sofort nach terminiertem Sitzungsende fällig, im Falle der vereinbarten Rechnungslegung gilt jedoch das auf der Rechnung angegebene Zahlungsziel, i.d.R. wird eine Zahlungsfrist von 5 Werktagen gewährt.

c) Im Falle der Nichteinhaltung der Zahlungsfrist beginnt ein Mahnprocedere. Ab der 2. Mahnung wird neben den gesetzlichen Verzugszinsen auch eine Kostenpauschale in Höhe von 5,00 € geltend gemacht.

d) Ratenzahlungen sind nur nach Absprache möglich.

e) Die Stornierungsgebühr ist nach terminiertem Sitzungsende sofort fällig.

§ 6 Vertraulichkeit der Behandlung

a) CS behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich Diagnosen, der Beratungen und des Coachings, sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen der zu behandelnde Person Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung derer. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse der zu behandelnden Person erfolgt und anzunehmen ist, dass die zu behandelnde Person zustimmen wird.

b) Absatz a) ist nicht anzuwenden, wenn CS auf Grund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz a) ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

c) CS führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Der zu behandelnden Person steht eine Einsicht in diese Handakte, abgesehen von der Kopie seines Terminsbestätigungsformulars, nicht zu; er oder sie kann diese Handakte auch nicht herausverlangen. Absatz b) bleibt unberührt.

§ 7 Urheberrecht

Sämtliche durch Christina Seidel zur Verfügung gestellten Materialien und Unterlagen (digital, schriftlich, Audio oder Video) unterliegen – soweit nicht anders gekennzeichnet – dem Urheberrecht. Eine Weiterverwendung, Reproduktion, Weitergabe – egal welcher Art, auch auszugsweise oder mündlich – erfordert die schriftliche Einverständniserklärung durch Christina Seidel.

§ 8 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

§ 9 Rücktritt

Ein Rücktritt ist bis 14 Tage nach dem ersten Termin möglich. Bei einer Paketbuchung sind die bereits geleistet Stunden abzuziehen. Erfolgt keine ordnungsgemäße Stornierung innerhalb der Fristen, ist die gesamte Gebühr fällig.

§ 10 Teilnahme

Die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich und ersetzt weder eine psychologische Beratung, Therapie o.ä., noch schulmedizinische Maßnahmen.

§ 11 Salvatorische Klausel

Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Vereinbarungen oder die AGB insgesamt unwirksam sein oder werden, treten an die Stelle der unwirksamen Vereinbarung(en) rechtsgültige Vereinbarungen, die der/den unwirksamen von der Bedeutung her am Nächsten kommen.

§ 12 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der gesetzlich vorgesehene.

Angaben gemäß § 5 TMG

Christina Seidel
FREISINN Hypnose
Hans-Otto-Str. 12
10407 Berlin

Kontakt

Telefon: +49 17661106662
Telefon: +49 3040367328
E-Mail: info@freisinn-hypnose.de

Verantwortlich für den Inhalt nach §55 Abs. 2 RSTV:

Christina Seidel, Hans-Otto-Str. 12, 10407 Berlin